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Gesetzestexte

Gesetzlich geregelt sind die Rahmensbedingungen für ein FSJ oder FÖJ im
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

Informationen zum Freiwilligendienst

Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) können Jugendliche etwas für andere oder für die Umwelt tun und sich selbst ausprobieren. Sie sammeln praktische Erfahrungen in Arbeitsbereichen, die sie selbst gewählt haben.

Ein FSJ oder FÖJ dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Es gibt verschiedene Träger, die u.a. die pädagogische Begleitung organisieren. Neben der individuellen Betreuung der Teilnehmenden gehören dazu mindestens 25 Seminartage. 

Der praktische Einsatz erfolgt in der Einsatzstelle. Während des Dienstes helfen die Freiwilligen dort in der Regel etwa 39 Stunden in der Woche. Als Anerkennung für ihr Engament erhalten sie ein Taschengeld sowie eine Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung, wenn beides nicht direkt zur Verfügung gestellt wird. Außerdem sind die Teilnehmenden während des Freiwilligendienstes sozialversichert und erhalten weiterhin Kindergeld.